Blog-Serie “Gesundheitsreform 2030” – Folge 4/12
Veröffentlicht am 23. Dezember 2025
Warum die Krankenhausreform der Wendepunkt ist
Die deutsche Krankenhauslandschaft steht vor dem größten Umbruch seit der Einführung der DRGs. Die Krankenhausreform 2025 verändert nicht nur die Finanzierung, sondern auch Strukturen, Zuständigkeiten und die Rolle der Kliniken in der Versorgungskette. Ziel ist es, Qualität und Wirtschaftlichkeit besser auszubalancieren und gleichzeitig eine flächendeckende Versorgung zu sichern.
Mit der Reform soll die bisherige reine Fallpauschalenlogik durch ein zweisäuliges System ersetzt werden, das sowohl die Behandlung einzelner Fälle als auch das Vorhalten von Kapazitäten angemessen vergütet.
Von DRG zu „Vorhalt + Leistung“
Bislang wurden Krankenhäuser im Wesentlichen über diagnosebezogene Fallpauschalen (DRGs) finanziert, wodurch ein erheblicher Anreiz zur Mengenausweitung entstand. Künftig soll ein großer Teil der Betriebskosten über sogenannte Vorhaltefinanzierung abgedeckt werden, also über Pauschalen für die Bereitstellung bestimmter Strukturen und Leistungen.
Geplant ist, dass mittelfristig etwa 60 Prozent der Erlöse über Vorhaltepauschalen und 40 Prozent über weiterhin bestehende, aber reduzierte DRG-Leistungen fließen. Damit sollen Kliniken finanziell stabiler werden, besonders wenn sie für Notfall- und Grundversorgung unverzichtbar sind, aber keine hohen Fallzahlen vorweisen.
Leistungsgruppen statt „alles ein bisschen“
Kern der Reform ist die Einführung von Leistungsgruppen, in denen medizinische Leistungen thematisch gebündelt und an klare Struktur- und Qualitätsvorgaben geknüpft werden. Krankenhäuser dürfen bestimmte Behandlungen nur dann abrechnen, wenn sie die Anforderungen der jeweiligen Leistungsgruppe nachweislich erfüllen.
Das führt zu mehr Spezialisierung: Hochkomplexe Eingriffe sollen in dafür ausgewiesenen Kliniken mit entsprechender Erfahrung stattfinden, während andere Häuser sich auf Grund- und Regelversorgung konzentrieren. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das prinzipiell mehr Qualität und Transparenz, aber auch weitere Wege bei speziellen Behandlungen.
Neue Level-Struktur: Wer macht was?
Die Reform führt eine Einteilung der Krankenhäuser in Versorgungsstufen (Levels) ein, die künftig die Planungsgrundlage für Bund und Länder bildet. Vereinfacht lassen sich drei Ebenen unterscheiden:
• Grund- und wohnortnahe Versorgung mit Basisleistungen und Notfallstrukturen
• Schwerpunktkrankenhäuser mit breitem Leistungsangebot und bestimmten Spezialisierungen
• Maximalversorger und Universitätskliniken für hochkomplexe Medizin
Je nach Level unterscheiden sich sowohl die Strukturanforderungen als auch die Höhe der Vorhaltefinanzierung. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht jedes Haus „alles ein bisschen“ macht, sondern Leistungen dort erbracht werden, wo die nötige Qualität langfristig gewährleistet ist.
Sicherstellungs- und Landklinik: Rettungsanker oder Feigenblatt?
Gerade im ländlichen Raum stehen viele kleinere Häuser unter erheblichem wirtschaftlichem Druck und fürchten Schließungen. Die Reform sieht für sogenannte Sicherstellungskrankenhäuser besondere Regeln vor: Sie erhalten ihre Vorhaltefinanzierung teilweise unabhängig von Fallzahlen, wenn sie für die regionale Grundversorgung unverzichtbar sind.
Damit sollen politisch unerwünschte „weiße Flecken“ verhindert werden, also Regionen ohne erreichbare stationäre Versorgung. Gleichzeitig besteht die Herausforderung darin, diese Häuser sinnvoll in sektorenübergreifende Strukturen einzubinden, etwa durch stärkere Ambulantisierung und Kooperation mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten.
Transformationsfonds: Geld für den Umbau
Damit Kliniken die geforderten Strukturveränderungen überhaupt umsetzen können, wird ein Transformationsfonds aufgelegt, der Investitionen über einen längeren Zeitraum fördern soll. Finanziert wird er anteilig aus Bundesmitteln, Landesmitteln und Mitteln der Sozialversicherungsträger.
Gefördert werden sollen etwa Um- und Neubauten, die Umwandlung von Standorten in integrierte Gesundheitszentren, Digitalisierung und neue Versorgungsformen. Für viele Häuser entscheidet die Nutzung dieses Fonds darüber, ob aus einer drohenden Schließung eine sinnvolle Neuausrichtung wird.
Chancen und Risiken aus Sicht der Versorgung
Die Reform bietet reale Chancen: mehr Qualität durch Spezialisierung, stabilere Finanzierung in der Fläche und weniger Mengendruck. Gleichzeitig birgt sie Risiken – etwa weitere Bürokratie, unklare Übergangsregeln und die Gefahr, dass notwendige Strukturanpassungen politisch verzögert werden.
Für Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Management bedeutet die Reform einen tiefen Eingriff in Arbeitsorganisation, Zuständigkeiten und Zukunftsplanung. Entscheidend wird sein, ob die Umsetzung pragmatisch erfolgt und die Beteiligten auf Augenhöhe einbindet oder ob Strukturen nur „auf dem Papier“ geändert werden.
Ausblick: In der nächsten Folge wird beleuchtet, wie sich die Krankenhausreform mit der Finanzierung des gesamten Gesundheitswesens verzahnt und welche Rolle regionale Budgets und Demografiefonds spielen können.
Blog-Serie „Gesundheitsreform 2030“ – Folge 4/12
Veröffentlichung: 23. Dezember 2025